Neue Regelung für das Training und die Nutzung des Schützenhauses.

An alle Mitglieder des KKSV Dankelshausen,

am 24.11.2021 sind das neue Infektionsschutzgesetz und die Anpassung der Niedersächsischen Corona Verordnung in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die Fallzahlen hier bei uns deutlich gestiegen. Unabhängig davon liegt der „neue“ Leitindex, die Hospitalisierung am 24.11. bei 5,7. Damit befinden wir uns aktuell in Warnstufe I und sogar kurz vor der Warnstufe II.

Für uns bedeutet das folgendes: Im gesamten Schützenhaus gilt 2G. Einzige Ausnahme sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Die Maskenpflicht besteht für alle. Ausnahme gilt bei Einnahme des Sitzplatzes und während des Schießens.

Tritt Warnstufe II in Kraft, wird zusätzlich ein offizieller Schnelltest, der nicht älter als 24h sein darf erforderlich. Ob und unter welchen Bedingungen wir dann das Training weiter aufrechterhalten, können wir aktuell noch nicht abschätzen. Wir werden rechtzeitig darüber informieren.

Grundsätzlich hat jedes erwachsene Mitglied die Möglichkeit unabhängig von der Öffnungszeit, den LG Schießstand zu nutzen. Ohne Standaufsicht (Schießsportleiter) allerdings nur als Einzeltraining.

Weitere Informationen zur Niedersächsischen Corona Verordnung mit sehr gut aufbereiteten Grafiken findet ihr unter diesem Link
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html.

Die Lage im Land findet Ihr hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html

Bei Fragen stehen Bianca und ich gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße
Bianca und Mario

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