Schießen in Corona-Zeiten

Seit über einem Jahr leben wir nun mit dem Corona Virus. Diese Zeit ist von ständig ändernden Regeln geprägt. Lockdowns und Öffnungen wechseln sich ab. Mal ist das Training verboten, dann nur draußen oder nur mit großen Einschränkungen. In der aktuellen Fassung der Niedersächsischen Landesregierung vom 29.03.2021 heißt:

§2 Abs1
Eine Zusammenkunft von Personen ist nur mit den Personen eines Haushalts und

höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig, wobei Kinder dieser Personen

bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind und nicht

zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten
§2 Abs3 Satz10

bei sportlicher Betätigung von Personen eines Haushalts mit höchstens zwei Personen
eines anderen Haushalts oder im Fall einer Zulassung nach Absatz 1 Satz 4 bei
sportlicher Betätigung von insgesamt höchstens zehn Personen aus insgesamt
höchstens drei Haushalten,

Niedersächsische Corona-Verordnung- Lesefassung (gültig ab 29. März 2021) – mit markierten Änderungen

Auch wenn §3 Abs4 Satz7 eine Ausnahme für das Tragen einer Maske bei sportlicher Betätigung erlaubt, werden alle während des Trainings eine geeignete Maske tragen und für ausreichend Belüftung sorgen.

Solange sich an diesen Regeln nichts ändert, werden wir das Training für die Schüler:innen und Jugend wieder aufnehmen und Einzeltrainings anbieten. Für die jüngsten stehen jeweils 30 Minuten Termine zur Verfügung, für die Älteren 45 Minuten. Maximal zwei Familienangehörige über 14 Jahre und beliebige Geschwisterkinder bis 14 Jahre können gerne gemeinsam trainieren.
In einem ersten Test werden wir das Training ab Ostern wieder aufnehmen. Die Terminvergabe erfolgt über Doodle.

Für Erwachsene kann das Training unter gleichen Bedingungen im Anschluss stattfinden. Es ist möglich neben dem Luftgewehr und dem KK-Gewehr zu trainieren. Luftgewehr-Training ist für erwachsene Einzelschützen jederzeit und ohne Aufsicht möglich. Für das KK-Training ist eine Standaufsicht erforderlich. Hier muss ein Termin vereinbart werden. Bei Interesse meldet Euch bitte telefonisch unter 0151-65101882.

Wie lange diese Regelungen gelten hängt von den Entscheidungen der Politik ab und lässt sich leider überhaupt nicht abschätzen.
Änderungen werde ich hier und über die Whats-App Gruppen kommunizieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.